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Oldtimer-Versicherung

Mit einer Oldtimer-Versicherung können Sie Ihr Liebhaberfahrzeug - unabhängig vom Alter - zu besonders günstigen Haftpflicht- und Kaskokonditionen versichern.


Liebhaberfahrzeuge sind Automobile und Motorräder, die überdurchschnittlich gut erhalten und weitestgehend original sind. Außerdem sollen sie nur gelegentlich und nicht alltäglich genutzt werden.


Den Zustand und den Wert des Liebhaberfahrzeugs attestiert ein aktuelles Gutachten eines Sachverständigen. Dieses Gutachten sollte spätestens sechs Wochen nach Vertragsbeginn beauftragt worden sein.


Je älter ein Fahrzeug ist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Aber auch Youngtimer, Fahrzeuge jünger als 30 Jahre, Newtimer, Fahrzeuge jünger als 20 Jahre, und Replicars kommen zu ihrem Recht.


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Voraussetzungen für eine Oldtimer-Versicherung


Der Fahrer/Halter eines Liebhaberfahrzeugs muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit vier Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass ein weiteres Fahrzeug für den Alltagsgebrauch zur Verfügung steht - das Liebhaberfahrzeug wird deutlich weniger bewegt als das Alltagsfahrzeug.


Die Liebhaberfahrzeug-Versicherung umfasst generell sowohl die Haftpflicht- als auch die Kasko-Versicherung.


Grundsätzlich nicht als Liebhaberfahrzeuge versicherbar sind optisch und technisch stark veränderte Fahrzeuge sowie Wohnmobile.


Zustand des Fahrzeugs – Unrestaurierte Originale und Marktwert


Zustand 1:

Zustand-1-Klassiker sind nach soeben abgeschlossener, umfangreich fotodokumentierter Totalrestaurierung beim typkompetenten Profi "ladenneu" oder gar besser (sogenannter Concours-Zustand). Wichtig: Nicht nur die handwerkliche Restaurierungsausführung muss höchsten Ansprüchen genügen, sondern auch die Originalitätstreue aller Details, Materialien und Ausführungen. Dazu zählt auch die "Matching numbers"-Garantie, also der Nachweis, dass besagtes Fahrzeug mit eben jenem aktuell montierten Motor, Getriebe etc. damals vom Band lief. Bei manchen Klassikern (z.B. Aston Martin, Porsche 356) lassen sich auch bewegliche Karosserieteile auf ihre ursprüngliche Zugehörigkeit zu ihrem aktuellen Anbaufahrzeug überprüfen. Auch die ursprünglich aufgetragene Lackfarbe und Innenausstattungsfarbe gehört zu einem Zustand-1-Klassiker. Echte Zustand-1-Oldies werden wegen extrem hoher Restaurierungskosten nur äußerst selten im Handel angeboten, der Handel mit ihnen macht kommerziell keinen Sinn.


Zustand 2:

Zustand-2-Klassiker entsprechen einem totalrestaurierten Oldie der Kategorie 1 nach rund dreijährigem, pfleglichen Gebrauch mit entsprechenden geringen Gebrauchsspuren (ausgebesserte Steinschlagschäden, Putzspuren im Lack u.ä.), alternativ Zustand nach einer im Aufwand durchschnittlichen, aber kompetent ausgeführten Totalrestaurierung. Die handwerkliche Restaurierungsausführung und Originalitätstreue muss hohen Ansprüchen genügen. Von Fall zu Fall können (unbedingt reversible) Verbesserungen in die Restaurierung eingeflossen sein, die die Gebrauchstüchtigkeit erhöhen (Beispiele: Volvo-Getriebe im BMW 328, modifizierte Benzinförderung im Triumph TR5). Selbstverständlich sind bei Zustand-2-Oldies absolute Abwesenheit von Rostansätzen (auch unsichtbarer Art) und eine "frische Hauptuntersuchung" (HU). Zustand-2-Oldies werden vom Handel oft als "Zustand 1" angeboten.


Zustand 3:

Zustand-3-Autos können stärkere Gebrauchsspuren aufweisen, wie sie üblicherweise etwa zehn Jahre nach einer kompetenten Totalrestaurierung notiert werden. Auch die viele der noch unrestaurierten oder teilrestaurierten Klassiker der 70er und frühen 80er Jahre zählen zur Dreier-Kategorie. Geringfügige Rostspuren müssen toleriert werden - nicht jedoch an tragenden Teilen. Auch müssen nicht unbedingt alle Teile original oder originalgetreu sein (z.B. Teppiche, Verdecke, Räder). Allerdings sollte der Motor in Typ und Leistung (nicht unbedingt im Baujahr) besagtem Fahrzeugtyp entsprechen. Das Fahrzeug muss sofort gebrauchstüchtig und verkehrssicher sein. Die Gültigkeit der HU-Plakette sollte ein Jahr nicht deutlich unterschreiten. Perfektionisten werden Zustand-3-Klassiker in frühestens drei Jahren einer Totalrestaurierung unterziehen. Achtung: Zustand-3-Autos erweisen sich meist als die auf längere Sicht unökonomischste Möglichkeit der Klassiker-Motorisierung, weil die geforderten (und vielfach realisierten) Preise meist in Zustand-2-Nähe angesiedelt sind, die letztlich erforderlichen Aufwendungen jedoch denen eines in der Anschaffung deutlich billigeren Zustand-4-Autos entsprechen. Zustand-3-Oldies werden im Handel oft als "Zustand 2" angeboten. Die Praxis zeigt, dass rund 80 Prozent aller (von Privat und von Profis) angebotenen Klassiker dem Zustand plus/minus 3 entspricht.


Zustand 4:

Zustand-4-Klassiker sind sofort restaurierungsbedürftig, nicht gebrauchstüchtig, aber rollfähig (Motor dreht). Alle Teile sind vorhanden, ob noch am Fahrzeug montiert oder bereits demontiert (deshalb beim Kauf unbedingt einen Typ-Experten oder einen originalen Ersatzteil-Katalog mitnehmen!). Die HU ist abgelaufen. Die Preise für "Vierer" können naturgemäß stark variieren - je nachdem, ob es sich um ein bereits teilrestauriertes Fahrzeug handelt, dessen Besitzer den Mut verlor (oder dem das Geld ausging) oder ob es sich um eine Ruine handelt, die erst in Angriff genommen werden muss. Achtung: Zustand-4-Autos lassen sich mit etwas (kriminellem) Geschick in "Zustand-3-Autos" verwandeln und entsprechend teuer vermarkten.


Zustand 5:

Fahrzeuge des Zustandes 5 befinden sich in ausgesprochen schlechtem Zustand, so dass eine Restaurierung nur bei danach im Marktwert hoch angesiedelten oder aber extrem raren Klassikern ratsam erscheint. In der Regel werden "Fünfer" als Ersatzteilträger (zum Ausschlachten) erworben. Immerhin sollten wenigstens 80 Prozent der Teile vorhanden sein. In ihrem Wert lassen sich Zustand-5-Exemplare noch weniger pauschal erfassen als Fahrzeuge besserer Kategorien. So hat bei Oldies mit schlechter Teileversorgung (insbesondere bei vielen Vorkriegs-Klassikern) das Maß der Teilekomplettheit weit mehr Einfluss auf den Wert als der Zustand von Karosserie und Fahrwerk. Bei vielen im Karosserie-Aufbau komplexen, in der Teile-Versorgung jedoch gesicherten Klassikern (z. B. beim Porsche 356 oder Jaguar MK II) hat wiederum das Maß der Karosserie/Bodengruppen-Verrottung Priorität bei der Wert-Bemessung.


Unrestaurierte Originale:

Unrestaurierte Original-Fahrzeuge lassen sich nicht in eine der zuvor aufgeführten Kategorien einordnen. Zwar entspricht ein heute gefundener, unberührter, aber noch gebrauchstüchtiger Klassiker beispielsweise des Baujahres 1955 bei einer ernsthaften Begutachtung bestenfalls dem Zustand 3 oder 4 - gleichwohl setzt sich auch hierzulande unter Enthusiasten mehr und mehr die Überzeugung durch, dass gerade solchen Zeitzeugen ein weit höherer Wert beizumessen ist, der eher im "Zweier"-Bereich anzusiedeln ist. Insbesondere bei Rennfahrzeugen mit signifikanter Geschichte geben Enthusiasten mit Kennerschaft möglichst unberührten, mit Patina gesegneten Exemplaren den Vorzug vor restaurierten (und dabei eben vielfach rundumerneuerten = duplizierten) Exemplaren - und die höhere Dotierung.


Marktwert:

Dieser Wert orientiert sich einzig und allein am tatsächlichen Markt für klassische und historische Fahrzeuge. Das heißt, dieser Wert wird bestimmt durch Angebot und Nachfrage. Neben der Auswertung von erzielten Ankaufs- und Verkaufspreisen muss zur realistischen Marktwertbestimmung zunächst der Zustand des Fahrzeuges ermittelt werden. Wichtige Anhaltspunkte zur Marktwertbestimmung geben vordergründig Verkaufs- und Ankaufsergebnisse auf dem Privatmarkt und auf dem gewerblichen Oldtimer- und Gebrauchtwagenmarkt. Auch Ergebnisse aus Auktionen und größeren Verkaufsveranstaltungen nehmen Einfluss auf die Bestimmung des Marktwertes. Der Marktwert beschreibt den Wert, der sich zum jetzigen Zeitpunkt auf dem internationalen Markt für klassische Fahrzeuge erzielen lässt. Ein besonderer Faktor zur Realisierung bestimmter Marktwerte spielt auf dem Markt der klassischen Automobile der Faktor Zeit. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei möglichst schnellen Verkäufe (Notverkäufen) der übliche Marktwert unterschritten wird, und bei möglichst schnellem Ankauf der übliche Marktwert meist überschritten wird. Insofern ist es üblich, sich in der Oldtimerszene vom Faktor Zeit zu lösen.

 
Privathaftpflicht-Versicherung

Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten.

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Wichtig: Vögel und Katzen sind über die Privathaftplichtversicherung mitversichert. Hunde und Pferde brauchen einen eigenen Vertrag. Mehr zum Thema Tierhalterhaftpflicht finden Sie unter Hundehaftplichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung.


Die STIFTUNG WARENTEST hat in Heft 4/2006 Privathaftpflichtversicherungen verglichen. Auch die STIFTUNG WARENTEST kommt zu dem Schluss, dass in einer Privathaftplichtversicherung wichtige sinnvolle Extras eingeschlossen sein sollten. Billig allein reicht nicht.


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Wohnmobil-Versicherung

Kfz-Versicherung für Wohnmobile


Eine Wohnmobilversicherung besteht, wie eine Kraftfahrt-Versicherung für PKW, aus der Kfz-Haftpflicht sowie der Kasko-Versicherung.


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Unterschiedliche Arten der Wohnmobilversicherung


Die Kfz-Haftpflicht für Wohnmobile deckt Sachschäden an fremden Sachen (z.B. bei Unfällen) sowie Personenschäden bis zu einer Summe von 100.000.000 € ab (8.000.000 € je geschädigte Person).


Die Vollkasko-Versicherung deckt selbst verursachte Unfälle am eigenen Fahrzeug ab, sowie Beschädigung Ihres Wohnmobils durch Dritte, wenn der Verursacher aufgrund Fahrerflucht nicht bekannt ist. In der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schäden versichert: Brand, Diebstahl, Glasbruch, Sturm/Hagel, Überschwemmung und Wildschäden.


Details zum Vergleich


Wir haben Angebote von Spezialanbietern zur Wohnmobilversicherung für Sie verglichen.


Unser Vergleich der Wohnmobilversicherungen basiert auf folgenden Daten:

  • Wohnmobil mit einem Neuwert von 50.000 €
  • Jahresprämie bei einem Beitragssatz von 100% (meist Schadenfreiheitsklasse SF 0 in der Wohnmobilversicherung)
  • Versicherungsumfang:
    • Kfz-Haftpflicht-Versicherung mit 50.000.000 € oder 100.000.000 € Deckungssumme;
    • Vollkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 500 € je Schadenfall;
    • Inkl. Teilkasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 150 € je Schadenfall (eine Ausnahme ist der Anbieter ESV Schwenger)

Folgende Punkte sollten Sie bei der Wahl der richtigen Wohnmobilversicherung zusätzlich beachten bzw. entsprechend Ihrem Wohnmobil und Ihren persönlichen Ansprüchen berücksichtigen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des jeweiligen Anbieters bzw. können dort diese Informationen sowie Ihr persönliches Angebot zur Wohnmobilversicherung anfordern:

  • Schadenfreiheitsrabatt:
    • Bei manchen Anbietern ist - auch ohne einen bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt - eine bessere Einstufung als in die Klasse SF 0 (100% Beitragssatz) möglich. Teilweise ist ein Einstieg in die Wohnmobilversicherung schon mit einem Schadenfreiheitsrabatt von SF 2 möglich. Dies hängt unter anderem ab vom Führerscheinbesitz, Nutzerkreis oder Alter der Fahrzeugnutzer des Wohnmobils oder auch von bereits bestehenden Kraftfahrt-Versicherungen (z. B. PKW) mit mindestens Schadenfreiheitsklasse SF 2.
  • Annahmerichtlinien der Anbieter:
    • Fahrzeughöchstalter für den Abschluss einer Kasko-Versicherung (teilweise 12 Jahre).
    • Einschränkung der versicherbaren Wohnmobile (keine US-Fahrzeuge, Herstellerliste der versicherbaren Wohnmobile, verschiedene Aufbauten).
  • Versicherungsumfang Teilkasko-Versicherung:
    • Differenzen im Selbstbehalt.
    • Entschädigungsgrenzen sowie Abrechnungsmodalitäten bei Glasbruch- sowie Hagelschäden.
  • Erweiterter Versicherungsschutz in der Wohnmobilversicherung:
    • Keine Abzüge "neu für alt" von den Kosten für Ersatzteile, Batterie und Lackierung (Ausnahme: Bereifung, Autotelefon, HiFi-Geräte).
    • Fährrisiko auf europäischen Gewässern: In der Vollkaskoversicherung sollte das Fährrisiko (Kollision, Strandung, Untergang der Fähre, Überbordgehen des Wohnmobils) inklusive "Havarie Grosse" eingeschlossen sein, da jeder Versender bei Seenot an den Havariekosten beteiligt ist, auch wenn sein eigenes Gut unversehrt geblieben ist.
    • Marderbiss: Durch Marderbiss verursachte Schäden und teilweise sogar Folgeschäden werden in der Kasko-Versicherung ersetzt.
    • Örtlicher Geltungsbereich: Ihr Wohnmobil ist in der Regel im gesamten europäischen Raum versichert. Versicherungsschutz für angrenzende Gebiete, wie z.B. Marokko, Tunesien, Iran, Israel und der asiatische Teil der Türkei ist speziell zu prüfen. Teilweise kann der Versicherungsschutz für diese Gebiete erweitert werden.
    • Mallorca-Police: Zusatz-Haftpflichtversicherung beim Führen fremder (Miet-)Fahrzeuge im Ausland, soweit nicht aus einer für das fremde Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
 
Motorrad-Versicherung

Motorradversicherung für Krafträder/Kraftroller (ohne Leistungsbeschränkung)


Die Versicherer haben Ihre Tarife für Motorräder in den letzten Jahren neu überarbeitet: Die meisten Anbieter haben - wie im PKW-Bereich - Regionalklassen eingeführt und zahlreiche weitere Kriterien zur Beitragsermittlung hinzugezogen.


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Unterschiedliche Arten der Motorradversicherung


Als Krafträder oder Kraftroller gelten Fahrzeuge, die über 125 ccm Hubraum oder eine Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) bei mindestens 50 ccm Hubraum verfügen. Sie sind damit Motorräder im eigentlichen Sinn.


Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Ein Motorrad kann nur angemeldet werden, wenn eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wird (wie bei einem PKW). Die Kfz-Kasko-Versicherung kann jedoch auch für ein Motorrad sinnvoll sein. Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.


So mancher Schaden kann Sie aus heiterem Himmel treffen. Die Kaskoversicherung ersetzt Ihnen Schäden an Ihrem eigenen Motorrad, für die Sie in der Regel niemanden haftbar machen können.


Über die Teilkasko sind Schäden an Ihrem Motorrad durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild versichert.


Die Vollkasko zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Motorrad, die durch Ihr eigenes Verschulden zustande kamen oder nach Fahrerflucht unbekannter Dritter. Leider ist die Vollkasko-Versicherung bei Motorrädern sehr kostenbelastet. In der Motorradversicherung sollten Sie die Vollkasko bei hochwertigen Maschinen oder speziell bei Fremdfinanzierungen in Betracht ziehen, denn wenn Sie Ihr Motorrad geleast haben, ist eine Vollkasko oft Bedingung der Leasinggeber. Allerdings bietet nicht jeder Versicherer eine Vollkasko für Motorräder an - oder zumindest nicht für hochwertige Maschinen.


Details zum Vergleich


Wir haben für Sie die Leistungen einiger Anbieter verglichen und eine Berechnung für die Haftpflicht- und Teilkasko-Versicherung eines ausgewählten Motorrads mit Zulassungsbezirk Frankfurt a. M. (Einstufung im Mittelfeld der Zulassungsbezirke für Motorräder) erstellt.


Aufgrund der - je nach Versicherer - unterschiedlichen Rabatt-Anrechnung auf die schadenfreien Jahre in der Motorradversicherung haben wir uns für einen Vergleich bei einem Beitragssatz von 100% in der Kfz-Haftpflicht entschlossen, da von dieser Basis ausgehend am einfachsten auf die individuellen Prozente umgerechnet werden kann.

    Versicherungsumfang:
  • Kfz-Haftpflicht mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 100 Mio. Euro (höchstens 8 Mio. Euro je geschädigte Person). Beitragssatz von 100%. (Achtung: Teilweise unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen bei den einzelnen Versicherern; meist SF 0).
  • Kfz-Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt je Schadenfall.
  • Unabhängig davon ist zu bemerken, dass auch Fahrer ohne bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt für Krafträder in der Kfz-Haftpflicht oft mit einem besseren Rabatt als SF 0 mit Ihrem Motorrad beginnen können.


    Da nicht jeder Versicherer dieselben Kriterien zur Beitragseinstufung heranzieht bzw. die Versicherer unterschiedliche Annahmerichtlinien für Motorräder haben, mussten wir eine Vielzahl von weiteren Kriterien heranziehen, die bei dem einen Versicherer eine Rolle spielen - beim anderen wiederum nicht.


    Wir haben folgende Kriterien zugrunde gelegt:

    • Suzuki (Straßenmaschine ohne Leistungsbeschränkung, WKZ 003), 600 ccm, 57 kW, Baujahr: 2003 (Erstbesitz), Leergewicht: 230kg, Zulassung auf Frankfurt a. M., Nutzerkreis: VN und Partner (beide über 25 Jahre alt und Motorrad-Führerschein seit 2000), Kilometer-Leistung: 5000 km pro Jahr Fahrzeugwert unter 15.000 Euro.

    Anzumerken ist noch, dass nicht alle Versicherer Regionalklassen eingeführt haben und es daher für Zulassungen in Bezirken mit einer hohen Regionalklasse günstiger sein kann, einen der Versicherer zu wählen, bei denen ein Tarif für ganz Deutschland gilt (in unserem Vergleich trifft dies auf die Gothaer Versicherung zu).

     
    KFZ-Versicherung (Auto)

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    Ihre Vorteile:

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    Einzelheiten zur KFZ-Versicherung


    Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine KFZ-Versicherung wechseln?


    Wechsel zum Jahresende

    Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige KFZ-Versicherung beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre Kündigung muss somit bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein.

    Beitragserhöhung

    Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige Versicherung zu kündigen.

    Fahrzeugwechsel

    Mit Kauf eines Neu-/Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges Fahrzeug können Sie das Auto mit der Doppelkarte eines anderen Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen Versicherer übernommen.

    Wichtig:

    Wenn Sie im Laufe des Jahres 2001 zur Versicherung A gewechselt sind und nun zum 01.01.2003 zur Gesellschaft B wechseln, kann es sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten Kurztarif erhalten.

    Der Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein Jahr, bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell eine Nachzahlung aufgebrummt.

    Ab welchem Fahrzeugalter ist es sinnvoll, die Vollkasko in eine Teilkasko umzuwandeln?


    Wer seinen Versicherungsschutz verringert, geht berechtigterweise davon aus, dass der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Beitragsberechnung erfolgt jedoch in der Teilkasko nach einem Festbetrag und in der Vollkasko nach einem Grundbeitrag und der Berücksichtung eines Schadenfreiheitsrabattes.

    Angenommen Sie sind bereits jahrelang schadenfrei durchs Leben gefahren und z.B. bei 30% Rabatt in der Vollkasko angekommen, dann kann es sein, dass Sie dafür beispielsweise 165 EUR bezahlen und für die Teilkasko Ihres Fahrzeuges 150 EUR bezahlen müssten. In einem solchen Fall ist ein Wechsel von der Vollkasko in die Teilkasko nicht rentabel. Informieren Sie sich bitte vorher über die konkrete Ersparnis und überlegen dann, ob sich eine Vertragsänderung lohnt.

    Eine weit verbreitete Aussage lautet auch, dass man nach 4 Jahren von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln soll. Angenommen ein Fahrzeug ist jetzt im fünften Jahr noch 10.000 EUR wert. Nehmen wir weiter an, dass der betreffende Kunde nun von der Voll- auf die Teilkasko umstellt und kurze Zeit später einen selbstverschuldeten Unfall verursacht. Mit den Reparaturkosten von z.B. 5.000 EUR steht er dann alleine da.

    Unser Tipp:

    Ermitteln Sie den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges. Versicherungsschutz ist wichtig, wenn ein angenommener Totalschaden ein finanzielles Risiko darstellt.

    Ist eine Insassenunfall-Versicherung notwendig?

    Im Schadenfall ist immer die bestmögliche Absicherung gut. Die Insassenunfall-Versicherung war früher das Lieblingskind von Versicherungsvertretern und Verbraucherschützern. Zwischenzeitlich ist sie nicht mehr so verbreitet wie früher.
    Argumente für eine Insassenunfall-Versicherung sind:

    • Der Fahrer hat die Möglichkeit, seine Mitfahrer zu versichern und kann dadurch, unabhängig von der Leistung der KFZ-Haftpflicht-Versicherung, Zahlungen an eine durch ihn geschädigte Person leisten.
    • Falls sich ein Unfall durch ein unabwendbares Ereignis oder durch höhere Gewalt ereignet, leistet die Haftpflicht-Versicherung nicht.

    • Argumente dagegen:

    • Es handelt sich nur um eine Teilabdeckung - sie gilt nur im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug - eine eigene Unfall-/ Familienunfall-Versicherung gilt immer, also rund um die Uhr, auf dem gesamten Erdball und somit auch im Auto.


    Im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung können auch Familienmitglieder Ansprüche gegen die Haftpflicht-Versicherung geltend machen.

    Was muss ich bei Auslandreisen beachten?


    Die "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr", besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte", bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das Grüne-Karte-System ist das so genannte Londoner Abkommen von 1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien, europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören. Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.

    Die Besonderheit bei Direktversicherungen besteht darin, dass nicht der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist. Für die Beiträge gelten besondere steuerliche Richtlinien.

    Leistungen bei Unfall im Ausland


    Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern!

    Immer ins Gepäck: Grüne Versicherungskarte und Europäischer Unfallbericht.

    Sind die Leistungen gleich?


    Die Leistungen der einzelnen Anbieter unterscheiden sich enorm. Jeder Versicherer bietet andere Extras. In unserem Beitragsvergleich können Sie auch die einzelnen Leistungspunkte der Anbieter sehen.

    Gibt es Besonderheiten für Zweitwagen?


    Es gibt Anbieter, bei denen der Zweitwagen den gleichen Beitragssatz bekommt wie der Erstwagen. Das lohnt sich natürlich gewaltig. Sie finden diesen Anbieter im Vergleich.